Lizenzbestimmungen Kachelofenberechnungsprogramm Software

1 DESKTOP ANWENDUNGSSOFTWARE KOB

Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Österreichischen Kachelofenverband.

Bitte lesen Sie die Lizenzbestimmungen aufmerksam durch. Sie gelten für die oben genannte Software und gegebenenfalls für die Medien, auf denen Sie diese erhalten haben. Diese Bestimmungen gelten auch für alle vom Kachelofenverband diesbezüglich angebotenen

  • Updates
  • Ergänzungen
  • Internetbasierten Dienste und
  • Supportservices

DURCH DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKENNEN SIE DIESE BESTIMMUNGEN AN. FALLS SIE DIE BESTIMMUNGEN NICHT AKZEPTIEREN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN.

WIE WEITER UNTEN BESCHRIEBEN, GILT DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE AUCH ALS IHRE ZUSTIMMUNG ZUR ÜBERTRAGUNG BESTIMMTER COMPUTERINFORMATIONEN WÄHREND DER AKTIVIERUNG, DER ÜBERPRÜFUNG UND FÜR INTERNETBASIERTE DIENSTE.

WENN SIE DIESE LIZENZBESTIMMUNGEN EINHALTEN, HABEN SIE DIE NACHFOLGEND AUFGEFÜHRTEN RECHTE FÜR JEDE LIZENZ, DIE SIE ERWERBEN.

1.1 ÜBERBLICK

Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Gerät lizenziert. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

1.2 RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG

  1. Eine Kopie pro Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Gerät zu installieren. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“.
  2. Lizenziertes Gerät. Sie dürfen nur jeweils eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät nutzen.
  3. Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine weitere Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren.
  4. Trennung von Komponenten. Die Komponenten (Kachelofenberechnung, Heizlastberechnung) der Software werden als eine Einheit lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, die Komponenten voneinander zu trennen und auf unterschiedlichen Geräten zu installieren.

1.3 ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE

  1. Multiplexing. Hardware oder Software, die Sie für Folgendes verwenden:
  • Zusammenfassen von Verbindungen
  • Umleiten von Informationen oder
  • Verringern der Anzahl der Geräte oder Nutzer, die direkt auf die Software zugreifen oder sie verwenden (manchmal als „Multiplexing“ oder „Pooling“ bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen.
  1. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden.
  2. Remotezugriff. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Sie sind berechtigt, anderen Personen den Zugriff auf die Software zu erlauben, um Ihnen Supportservices bereitzustellen. Sie benötigen keine zusätzlichen Lizenzen für diesen Zugriff. Keine andere Person ist berechtigt, die Software zur gleichen Zeit unter der gleichen Lizenz zu irgendeinem anderen Zweck zu verwenden.
  3. Sprachversionen. Ihnen wird das Kachelofenberechnungsprogramm in Ihrer jeweiligen Landessprache (ohne ein Language Pack) zur Verfügung gestellt. Sie sind nur zur Verwendung dieser Sprachversion berechtigt. Wenn Sie eine weitere Sprache wünschen, um Ausdrucke in dieser zu erstellen, dann benötigen Sie eine weitere Programmlizenz.
  4. Testversion und Konvertierung. Möglicherweise bekommen sie einen Teil der Software oder die gesamte Software auf Testbasis lizenziert. Ihre Rechte zur Nutzung von Testsoftware sind auf den Testzeitraum beschränkt, welcher vom Österreichischen Kachelofenverband festgelegt wird. Nach dem Ablauf eines Testzeitraums ohne Konvertierung in eine Vollversion können keine neuen Projekte berechnet werden. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Dokumente, die Sie mit der Testsoftware erstellt haben, weiterhin öffnen, anzeigen und drucken.
  5. Abonnementsoftware. Die Software ist auf Abonnementbasis lizenziert, und Sie haben die Rechte zur Nutzung der Software auf den Abonnementzeitraum von einem Jahr beschränkt. Sie verfügen über die Option, Ihr Abonnement zu verlängern. Wenn Sie Ihr Abonnement verlängern, sind Sie berechtigt, die Software bis zum Ende Ihres verlängerten Abonnementzeitraums weiterhin zu verwenden. Abonnementdetails finden Sie links unten im Programm Menü. Nach dem Ablauf Ihres Abonnements können Sie keine neuen Projekte erstellen. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Dokumente, die Sie mit der Software erstellt haben, weiterhin öffnen, anzeigen und drucken.

2 OBLIGATORISCHE AKTIVIERUNG

Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem bestimmten Gerät zugeordnet. Während der Aktivierung sendet die Software Informationen zur Software und zum Gerät an den Kachelofenverband. Zu diesen Informationen gehören die Version, die Lizenzversion, die Internetprotokolladresse des Geräts sowie Informationen, die aus der Hardwarekonfiguration des Geräts abgeleitet werden.

DURCH DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DER ÜBERTRAGUNG VON INFORMATIONEN EINVERSTANDEN. Wenn die Software ordnungsgemäß lizenziert ist, verfügen Sie vor der Aktivierung über das Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt zu verwenden. SOFERN DIE SOFTWARE NICHT AKTIVIERT WIRD, HABEN SIE KEIN RECHT, DIE SOFTWARE NACH DEM FÜR DIE AKTIVIERUNG ZULÄSSIGEN ZEITPUNKT ZU VERWENDEN. Damit soll die nicht lizenzierte Verwendung der Software verhindert werden. ES IST IHNEN NICHT GESTATTET, DIE AKTIVIERUNG ZU UMGEHEN. Sie können die Software unter Impressum aktivieren. Dabei fallen möglicherweise Internet- und Telefongebühren an. Wenn Sie an den Komponenten Ihres Computers oder der Software Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie die Software möglicherweise erneut aktivieren. SOLANGE SIE DIE SOFTWARE NICHT AKTIVIERT HABEN, KÖNNEN SIE KEINE NEUEN PROJEKTE BERECHNEN.

  • Zustimmung für internetbasierte Dienste. Die Nachfolgenden und in der Datenschutzerklärung vom Österreichischen Kachelofenverband beschriebenen Features der Software stellen über das Internet eine Verbindung mit Computersystemen vom Kachelofenverband oder von Serviceprovidern her. In einigen Fällen erhalten Sie keinen gesonderten Hinweis, wenn die Verbindung hergestellt wird.

    DURCH DIE VERWENDUNG DIESER FEATURES ERKLÄREN SIE SICH MIT DER ÜBERTRAGUNG NICHT PERSONENBEZOGENER DATEN EINVERSTANDEN. Anonymisierte Projektdaten werden für statistische Auswertungen gesammelt und ausgewertet! Der Österreichische Kachelofenverband verwendet die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen auf zunehmen.

    Computerinformationen. Das Kachelofenberechnungsprogramm verwendet Internetprotokolle, die an die entsprechenden Systeme Computerinformationen senden, wie z.B. Ihre Projekte, Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, den Typ des Browsers, Name und Version der von Ihnen verwendeten Software Version (Basic/Profi) sowie den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie die Software installiert haben. Der Österreichische Kachelofenverband verwendet diese Informationen, um Ihnen die internetbasierten Dienste zur Verfügung zu stellen.
  • Features in der Software können zugehörigen Inhalt vom Kachelofenverband abrufen und Ihnen bereitstellen. Beispiele für diese Features sind Datenbanken mit Schornsteinen, Verbindungsstücken, Heizeinsätzen, Klimadaten, Materialien, Fenster, Türen, Onlineunterstützung und Hilfe.

  • Digitale Zertifikate. Die Software verwendet digitale Zertifikate. Mit diesen digitalen Zertifikaten wird die Identität von Internetnutzern bestätigt, die Informationen senden, die nach dem X.509-Standard verschlüsselt sind. Sie können außer dem verwendet werden, um Dateien digital zu signieren und so die Integrität und Herkunft der Dateiinhalte zu überprüfen. Die Software ruft Zertifikate mithilfe des Internets ab und aktualisiert Zertifikatsperrlisten mithilfe des Internets, wenn dieses verfügbar ist.

3 GÜLTIGKEITSBEREICH DER LIZENZ

Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Dieser Vertrag gibt Ihnen nur einige Rechte zur Verwendung des Features, die in der von Ihnen lizenzierten Software-Edition enthalten sind. Der Kachelofenverband behält sich alle anderen Rechte vor. Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden, es sei denn, das anwendbare Recht gibt Ihnen ungeachtet dieser Einschränkung umfassendere Rechte. Dabei sind Sie verpflichtet, alle technischen Beschränkungen der Software einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind nicht dazu berechtigt:

  • technische Beschränkungen der Software zu umgehen
  • die Software zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet
  • eine größere Anzahl von Kopien der Software als in diesem Vertrag angegeben oder vom anwendbaren Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet anzufertigen
  • die Software zu veröffentlichen, damit andere sie kopieren können
  • die Software auf eine Weise zu verwenden, die gegen das Gesetz verstößt
  • die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen
  • Berechnungen für Firmen durchzuführen, die über keine aktive Gewerbeberechtigung als Hafner verfügen.
  • Die Lizenz gilt nur für Eigennutzung. Berechnungen für andere Hafnerbetriebe sind nur mit Zustimmung des Österreichischen Kachelofenverbandes und gegen Entgelt für den Verband zulässig. Ein Verstoß dagegen führt zum Entzug der Lizenz.
  • Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Produkt zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren oder zu übersetzen oder zu versuchen, den Quellcode des Produkts zu ermitteln!

4 SICHERUNGSKOPIE

  1. Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, sind Sie berechtigt, eine Sicherungskopie der Medien zu erstellen. Sie dürfen diese nur zur erneuten Installation der Software auf dem lizenzierten Gerät verwenden.
  2. Elektronischer Download. Wenn Sie die Software online erworben und heruntergeladen haben, sind Sie berechtigt, eine Kopie der Software auf einer CD oder anderen Medien anzufertigen, um die Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren. Sie sind außerdem berechtigt, diese zur erneuten Installation der Software auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden.
  3. Click–to-Run. Wenn Sie die Software online mit Click-to-Run-Technologie erworben und heruntergeladen haben, werden Sie nicht in der Lage sein, eine Kopie der Software auf einer CD oder anderen Medien anzufertigen. Stattdessen können Sie die Software nur zur erneuten Installation der Software auf dem lizenzierten Gerät erneut online herunterladen.

5 DOKUMENTATION

Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihr lizenziertes Gerät oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.

6 NICHT ZUM WEITERVERKAUF BESTIMMTE SOFTWARE

Das Kachelofenberechnungsprogramm ist nicht für den Weiterverkauf erlaubt.

7 SOFTWARE ALS SCHULVERSION.

Um Software zu verwenden, müssen Sie „eine Berechtigte Benutzerin oder ein Berechtigter Benutzer einer anerkannten Ausbildungseinrichtung“ sein. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine Berechtigte Benutzerin oder ein Berechtigter Benutzer einer anerkannten Ausbildungseinrichtung sind, wenden Sie sich bitte direkt an den Österreichischen Kachelofenverband.

8 NEUZUWEISUNG ZU EINEM ANDEREN GERÄT

Sie sind berechtigt, die Lizenz beliebig oft einem anderen Gerät neu zuzuweisen, jedoch nicht öfter als einmal alle 90 Tage. Wenn Sie eine Neuzuweisung ausführen, wird das entsprechende andere Gerät das „lizenzierte Gerät“. Wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines Hardwarefehlers außer Dienst stellen, sind Sie berechtigt, die Lizenz früher neu zuzuweisen.

Vertrag einmalig zu übertragen (Firmenübernahmen), indem er den originalen Lizenznachweis direkt an Dritte überträgt. Der erste Nutzer ist verpflichtet, die Software zu entfernen, bevor er sie separat vom lizenzierten Gerät überträgt. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Kopien der Software zurück zu behalten. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt. Sofern die Software ein Upgrade ist, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen der Software umfassen.

9 SUPPORTSERVICES

Der Österreichische Kachelofenverband stellt Supportservices für die Software per Fernwartung bereit. Als Fernwartungsprogramm wird TeamViewer eingesetzt. Für den Zeitraum der Fernwartung erklären Sie sich mit dem Zugriff auf Ihr Gerät einverstanden. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt dem Österreichischen Kachelofenverband, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

  • Der Auftraggeber wird über neue Programmversionen, verfügbare Updates über den Update-Check im Programm informiert. In diesen sind Korrekturen von Fehlern, Behebung eventueller Programmprobleme, die weder beim Probelauf noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, Verbesserungen des Leistungsumfanges, Änderungen der Softwareprogramme aufgrund gesetzlicher Änderungen enthalten. Updates werden im Programm von Ihnen über den Update-Check Button durchgeführt.
  • Der Österreichische Kachelofenverband wird Ihnen innerhalb der normalen Geschäftszeiten bei fallweise auftretenden Problemen für Beratungen im Zusammenhang mit dem Einsatz des vertragsgegenständlichen Softwareprogramms zur Verfügung stehen.
  • Der Österreichische Kachelofenverband ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Beratung für gleichartige Probleme eine weitere vertragsgegenständliche Beratung von zusätzlichen, außerhalb dieses Vertrages liegenden, kostenpflichtigen Schulungsmaßnahmen abhängig zu machen.
  • Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenständliche Softwareprogramm ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist.
  • Mängelrügen sind schriftlich an den Kachelofenverband zu richten. Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern sind Sie verpflichtet, das von Ihnen verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit dem Kachelofenverband kostenlos zur Verfügung zu stellen und den Kachelofenverband zu unterstützen. Erkannte Fehler, die vom Kachelofenverband zu vertreten sind, sind von diesem in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen:
  • Von dieser Verpflichtung ist der Kachelofenverband dann befreit, wenn im Bereich von Ihnen liegende Mängel dies behindern und nicht beseitigt werden.
  • Eine Lösung des Fehlers erfolgt durch ein Software-Update oder durch angemessene Ausweichlösungen.

10 GESAMTERVERTRAG

Dieser Vertrag (einschließlich der Garantie weiter unten), alle im Lieferumfang der Software enthaltenen Nachträge oder Ergänzungsvereinbarungen sowie die Bestimmungen für von Ihnen verwendete Ergänzungen, Updates, internetbasierte Dienste und Supportservices stellen den gesamten Vertrag für die Software und die Supportservices dar.

11 ANWENDBARES RECHT

  1. Österreisch. Da Sie die Software in Österreich erworben haben, regelt das Gesetz des Bundeslandes Wien die Auslegung dieses Vertrages und gilt für Ansprüche, die aus einer Vertragsverletzung entstehen, ungeachtet der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Gesetze des Staates Ihres Wohnortes regeln alle anderen Ansprüche, einschließlich Ansprüche aus den Verbraucherschutzgesetzen des Staates, aus Gesetzen gegen unlauteren Wettbewerb und aus Deliktsrecht.

12 RECHTLICHE WIRKUNG

Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Staates oder Landes ergeben, sofern die Gesetze Ihres Staates oder Landes dies nicht zulassen.

13 BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS DES SCHADENERSATZES

SIE KÖNNEN VOM ÖSTERREICHISCHEN KACHELOFENVERBAND UND DEREN LIEFERANTEN NUR EINEN ERSATZ FÜR DIREKTE SCHÄDEN BIS ZU DEM BETRAG ERHALTEN, DEN SIE FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLT HABEN. SIE KÖNNEN KEINEN ERSATZ FÜR ANDERE SCHÄDEN ERHALTEN, EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, SPEZIELLE, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN.

Diese Beschränkung gilt für:

  • jeden Gegenstand im Zusammenhang mit der Software, Diensten, Inhalten (einschließlich Code) auf Internetseiten von Drittanbietern oder Programmen von Drittanbietern und
  • Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Verletzungen der Garantie oder der Gewährleistung, Verschuldens unabhängiger Haftung, Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlungen im durch das anwendbare Recht zugelassenen Umfang.

Sie gilt auch:

  • wenn Nachbesserung, Nachlieferung oder Erstattung des Kaufpreises für die Software Sie nicht vollständig für Verluste entschädigt
  • wenn der Österreichische Kachelofenverband von der Möglichkeit der Schäden gewusst hat oder hätte wissen müssen.

Einige Staaten gestatten den Ausschluss oder die Beschränkung von Folge - oder zufälligen Schäden nicht. Daher gilt die obige Beschränkung oder der obige Ausschluss möglicherweise nicht für Sie. Obige Beschränkung und obiger Ausschluss gelten möglicherweise auch deshalb nicht für Sie, weil Ihr Land den Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen Schäden, Folgeschäden oder sonstigen Schäden nicht gestattet.

Da Sie die Software in ÖSTERREICH erworben haben, findet die Beschränkung im vorstehenden Absatz „Beschränkung und Ausschluss des Schadenersatzes“ auf Sie keine Anwendung. Stattdessen gelten für Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, die folgenden Regelungen:

Der Österreichische Kachelofenverband haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Österreichische Kachelofenverband haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wenn Sie die Software jedoch in Deutschland erworben haben, haftet der Österreichische Kachelofenverband auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn der Österreichische Kachelofenverband eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. „Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung vom Österreichischen Kachelofenverband auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen haftet der Österreichische Kachelofenverband nicht für leichte Fahrlässigkeit.

14 NICHT DURCH DIESEN VERTRAG GEDECKTE LEISTUNGEN

  • Der Österreichische Kachelofenverband wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt, oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden.
  • Eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“, diese kann gesondert angefordert werden.
  • Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.